Online-Scheidung

Der Scheidungsantrag muss in Deutschland von einem zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Soweit Sie eine unstreitige Scheidung anstreben, genügt in der Regel die Beauftragung eines Anwaltes. Das heißt, nur eine Partei muss gerichtlich vertreten sein. Die Anwaltskosten können sich die Parteien dann – soweit gewünscht - untereinander teilen. Hierdurch können Kosten gespart werden.

Soweit eine einvernehmliche Scheidung in Betracht kommt, können Sie zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer die Option des Online-Scheidungsantrages nutzen. Hierzu bitte ich Sie, die nachstehenden Angaben vollständig zu machen und das ausgefüllte Formular per E-Mail oder Post zu übersenden.

Die voraussichtlichen Kosten gebe ich Ihnen nach Eingang der Angaben oder auf telefonische Anfrage hin bekannt. Gerne erteile ich Ihnen auch Auskünfte, ob Sie prozesskostenhilfeberechtigt sind.

Umfassende Betreuung durch die gesamte Trennungs-/ Scheidungs- situation.


Wenn Sie von der Möglichkeit einer Online-Scheidung Gebrauch machen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular sorgfältig und vollständig aus und schicken dieses anschließend ab. Bei den Angaben in dem Formular handelt es sich um Mindestangaben, die ich für die Formulierung des Scheidungsantrages benötige.


Online-Formular

Das Formular bitte vollständig ausfüllen, per eMail oder per Briefpost an:

Rechtsanwältin Nicola Fleischmann
Kirchenstraße 69
81675 München


oder per Fax an Nummer: 089 / 4191 053-20 senden.


Scheidungsantragsformular

1.Ihre Daten

Nachname
 
Vornamen
 
Geburtsname
 
Geburtsdatum
 
Straße, Hausnummer
 
PLZ
 
Ort
 
Staatsangehörigkeit
 
Telefon
 
Telefax
 
eMail
 
2. Daten des Ehepartners

Nachname
 
Vor- und Zunamen
 
Geburtsname
 
Geburtsdatum
 
Straße, Hausnummer
 
PLZ
 
Ort
 
Staatsangehörigkeit
 
Telefon
 
Telefax
 
eMail
 
3. Letzte gemeinsame Adresse

Straße, Hausnummer
 
PLZ
 
Ort
 
4. Heiratsdaten

Ort der Heirat
 
Datum der Heirat
 
5. Angaben zu der Scheidung

5.1. Den Scheidungsantrag will stellen

   der Ehemann
 
   die Ehefrau
 
Datum der Trennung
 
(Eine Trennungszeit von 10 Monaten ist in der Regel ausreichend, um den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen zu können. Auch eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung zählt zu der Trennungszeit.)

5.2. Ist einer der Ehegatten aus der Wohnung ausgezogen?

   ja und zwar der Ehemann
 
   ja und zwar die Ehefrau
 
   Nein
 
5.3. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung voraussichtlich zu?

   Ja
 
   nein
 
5.4. Gibt es einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidenfolgenvereinbarung?

   ja
 
   nein
 
5.5. Wurde der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen?

   ja
 
   nein
 
5.6. Nettoverdienst

Nettoverdienst der Ehefrau
 
Nettoverdienst des Ehemannes
 
5.7. Haben Sie gemeinsame Kinder?

   ja
 
   nein
 
Name des 1. Kindes
 
Geburtsdatum
 
Name des 2. Kindes
 
Geburtsdatum
 
Name des 3. Kindes
 
Geburtsdatum
 
die Kinder leben

   bei dem Ehemann
 
   bei der Ehefrau
 
5.8. Weitere Angaben

Sonstige Fragen oder Mitteilungen
 
Hiermit erteile ich Frau Rechtsanwältin Nicola Fleischmann, Kirchenstr.68, 81675 München die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit . Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften

   ja
 
   nein- ich habe noch Fragen
 

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Online-Scheidungsformular - drucken und per post übersenden


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